- Jeder Arbeitgeber mit mindestens einem Beschäftigten muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen (§5 ASiG).
- Die Bestellung muss schriftlich erfolgen und den Aufgabenumfang festlegen.
- Für kleine Betriebe ist die externe Sifa über das Regelbetreuungsmodell meist die wirtschaftlichste Lösung.
- Fehlt die Sifa, drohen bei Begehungen Beanstandungen und im Schadensfall Haftungsrisiken.
Was das Gesetz verlangt
Grundlage ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Nach §5 ASiG hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen die im Gesetz beschriebenen Aufgaben zu übertragen. Ergänzt wird das durch die DGUV Vorschrift 2, die den konkreten Betreuungsumfang regelt — also wie viel sicherheitstechnische Betreuung Ihr Betrieb tatsächlich braucht.
Entscheidend ist: Die Pflicht knüpft nicht an eine Mindestzahl von Beschäftigten an. Schon ab dem ersten Mitarbeitenden sind Sie als Arbeitgeber in der Verantwortung. Was sich mit der Betriebsgröße ändert, ist nicht das Ob, sondern das Wie viel.
Interne oder externe Sifa?
Sie haben grundsätzlich drei Wege, die Pflicht zu erfüllen: eine eigene Fachkraft anstellen, eine Person im Betrieb entsprechend ausbilden lassen, oder eine externe Fachkraft bestellen. Für kleine und mittlere Unternehmen lohnt sich eine eigene Vollzeit-Sifa fast nie — der Betreuungsbedarf reicht dafür nicht aus. Die externe Lösung bringt planbare Kosten, branchenübergreifende Erfahrung und keine Ausfälle durch Urlaub oder Krankheit.
Sehr kleine Betriebe können außerdem das sogenannte Unternehmermodell nutzen: Die Unternehmerin oder der Unternehmer übernimmt nach einer Schulung die Betreuung teilweise selbst und holt sich Fachkunde nur bei Bedarf dazu.
Was passiert, wenn die Sifa fehlt?
Eine fehlende oder nicht ordnungsgemäß bestellte Sifa ist ein Mangel, der bei einer Begehung durch die Berufsgenossenschaft oder die Gewerbeaufsicht beanstandet wird. Im schlimmsten Fall — etwa nach einem Arbeitsunfall — geht es um die Frage, ob Sie Ihren Organisationspflichten nachgekommen sind. Das kann haftungs- und bußgeldrelevant werden. Die gute Nachricht: Der Aufwand, das sauber aufzustellen, ist überschaubar.
Was kostet eine externe Sifa?
Der Preis richtet sich vor allem nach Mitarbeiterzahl und Gefährdung Ihrer Branche. Bei uns startet die laufende Regelbetreuung kleinerer Betriebe ab 80 € je Quartal; für reine Selbststeuerer gibt es das Unternehmermodell als Dokumentenpaket 699 €. Eine transparente Übersicht finden Sie auf unserer Preisseite.
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