Auf einen Blick
  • §12 ArbSchG verpflichtet zur Unterweisung — bei Einstellung und danach regelmäßig.
  • Üblich und für viele Themen gefordert: mindestens einmal jährlich, für Jugendliche häufiger.
  • Inhalt und Zeitpunkt sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
  • Online-Unterweisung ist für viele Themen zulässig — manche Inhalte verlangen Präsenz.

Was das Gesetz verlangt

Nach §12 ArbSchG muss der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen unterweisen — bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei Einführung neuer Arbeitsmittel und danach in regelmäßigen Abständen. Die Unterweisung muss auf den Arbeitsplatz und die Aufgaben ausgerichtet sein und in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache erfolgen.

Wie oft muss unterwiesen werden?

Das Gesetz nennt „regelmäßig"; in der Praxis hat sich für die meisten Themen ein jährlicher Turnus etabliert, der auch in vielen DGUV-Vorschriften so erwartet wird. Für jugendliche Beschäftigte ist mindestens halbjährlich zu unterweisen. Anlassbezogen — etwa nach einem Unfall oder bei einer neuen Maschine — kommt eine Unterweisung zusätzlich hinzu, unabhängig vom Jahresrhythmus.

Was gehört dokumentiert?

Entscheidend für die Nachweisbarkeit ist eine saubere Dokumentation: wer wurde wann zu welchen Themen unterwiesen, idealerweise mit Bestätigung der Teilnehmenden. Genau dieser Nachweis wird bei Begehungen verlangt. Fehlt er, gilt die Unterweisung praktisch als nicht erfolgt — selbst wenn inhaltlich alles besprochen wurde.

Online-Unterweisung — wann ist sie erlaubt?

Für viele wiederkehrende Pflichtthemen ist eine Online-Unterweisung zulässig und sehr effizient: Die Beschäftigten lernen orts- und zeitunabhängig, ein Quiz sichert das Verständnis und der Nachweis entsteht automatisch. Grenzen gibt es dort, wo praktische Fertigkeiten gefragt sind: Die Erstausbildung etwa zum Staplerfahrer oder Brandschutzhelfer muss in Präsenz erfolgen — die Online-Variante eignet sich hier nur als Auffrischung. Wichtig ist außerdem, dass die Inhalte zur tatsächlichen Tätigkeit passen; eine generische Folie ersetzt keine arbeitsplatzbezogene Unterweisung.

So lösen wir das

Unsere Online-Schulungen decken die jährlichen Pflichtthemen ab — mit Bestehensquiz und revisionssicherem Zertifikat pro Person. In der Pauschalbetreuung planen wir den Unterweisungs-Turnus für Ihren Betrieb und behalten Fristen im Blick. Welche Themen für Ihre Tätigkeiten relevant sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

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Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung nach bestem Wissen (Stand 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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